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Genehmigungs-verfahren für Ihr Mikrohaus

Wir helfen Ihnen bei allen Schritten: von der Grundstückssuche über die Baugenehmigung bis zum Einzug.

Vorwort

Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Thema Genehmigung wissen müssen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Baugenehmigung und den Anforderungen für Mikrohäuser in Deutschland. Unsere Übersicht bietet Ihnen eine solide Grundlage, um sich mit den baurechtlichen Aspekten von Mikrohäusern vertraut zu machen und die richtigen Schritte für Ihr Projekt einzuleiten.

Mikrohaus – Baugenehmigung

In Deutschland werden Mikrohäuser nach den Regeln des Bundesverbandes Mikrohäuser als „Gebäude der Gebäudeklasse I“ eingestuft. Damit unterliegen sie dem Baugenehmigungsverfahren wie herkömmliche Wohngebäude. Die spezifischen Bauvorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert, sodass die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland variieren können.

Ein Bauantrag ist obligatorisch und das Genehmigungsverfahren kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wo darf ich mein Mikrohaus aufstellen?

Der Standort eines Mikrohauses hängt von der Art der Nutzung ab. Folgende Nutzungen werden unterschieden:
Ein Bauantrag ist obligatorisch und das Genehmigungsverfahren kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Dauerhaftes Wohnen

Für dauerhaftes Wohnen in einem Mikrohaus muss das Grundstück zwei Bedingungen erfüllen:

  • Es muss für das Wohnen zugelassen sein entsprechend der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO). Geeignete Gebiete umfassen Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete und weitere. Örtliche Bebauungspläne und Ortsgestaltungssatzungen können zusätzliche Regeln festlegen.
  • Das Grundstück muss erschlossen sein, d.h. an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an Ver- und Entsorgungsnetze angebunden sein.

Die Genehmigungspflicht eines Mikrohauses hängt von der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ab:

  • Verfahrensfreiheit: In manchen Fällen ist kein Bauantrag erforderlich, vor allem für Bauvorhaben unter einer bestimmten Kubikmeteranzahl.
    Genehmigungsfreiheit: Bei bestimmten Bauvorhaben genügt eine Bauanzeige, Kenntnisgabe oder Mitteilung an die Behörden.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Eine Baugenehmigung ist erforderlich, jedoch gibt es ein vereinfachtes Verfahren für die Genehmigung.

Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus

Wer sein Mikrohaus nur gelegentlich als Wochenend- oder Ferienhaus nutzen möchte, kann es auf einem Grundstück in einem „Sondergebiet für Erholung“ aufstellen. Diese Gebiete sind speziell für den Bau von Wochenend- oder Ferienhäusern vorgesehen.

Anforderungen an ein Mikrohaus

Für dauerhaftes Wohnen müssen Mikrohäuser zusätzliche Anforderungen erfüllen:

Mindesthöhen für Aufenthaltsräume:

  • Aufenthaltsräume müssen eine Mindesthöhe von 240 cm aufweisen.
  • Ausnahmen sind je nach Landesbauordnung möglich.


Belüftung und Sicherheit:

  • Fensterlose Bäder und Toiletten müssen eine wirksame Lüftung haben, um Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Treppen, Türen, Fenster und Fluchtwege müssen den Bestimmungen der Landesbauordnung entsprechen.

Diese Vorschriften gewährleisten nicht nur die Wohnqualität, sondern auch die Sicherheit der Bewohner.

Um als bewohnbar zu gelten, müssen sie bestimmte Standards erfüllen: 
Schlafbereiche Kochgelegenheiten Sanitäreinrichtungen
→ Diese grundlegenden Ausstattungen sind unerlässlich für den Komfort, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner.

Zudem sind folgende Anschlüsse obligatorisch: 
WasseranschlussAbwasseranschlussStromanschluss
Diese Anschlüsse stellen eine angemessene Versorgung sicher und erfüllen die grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Durch die Erfüllung dieser Standards können Mikrohäuser als sichere und komfortable Wohnmöglichkeiten für ihre Bewohner dienen, sowohl temporär als auch dauerhaft.

GEG und Wärmeschutzanforderungen für Mikrohäuser

GEG

Mikrohäuser gelten als Gebäude im Sinne der Landesbauordnungen. Damit gelten für sie die gleichen Anforderungen wie für herkömmliche Gebäude. Die Baubehörde kann als Nachweis für den Bauantrag einen Wärmeschutznachweis oder eine Übereinstimmungserklärung verlangen.
Ein Bauantrag ist obligatorisch und das Genehmigungsverfahren kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wärmeschutz

Um ein Mikrohaus dauerhaft bewohnen zu können, muss es bestimmte Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Die Gebäudehülle, also Wände, Dach, Boden, Fenster und Türen, muss ausreichend gut gedämmt sein. Weitere spezifische Anforderungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, sich besser über die baurechtlichen Aspekte von Mikrohäusern zu informieren und die richtigen Schritte für Ihr Projekt einzuleiten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Maximalwerte der Dämmeigenschaften dürfen dabei nicht überschritten werden.

  • Außenwände: U-Wert max. 0,24 W/(m²K)
  • Dachflächen: U-Wert maximal 0,24 W/(m²K)
  • Dachflächen mit Abdichtung: 0,20 W/(m²K)
  • Fußboden (gegen Außenluft): 0,24 W/(m²K)
  • Fenster und Fenstertüren: 1,30 W/(m²K)

Da unsere Mikrohäuser alle geforderten Werte teilweise deutlich unterschreiten, erfüllen wir alle Anforderungen an den Wärmeschutz, unabhängig vom geplanten Aufstellort in Deutschland.

Die mobile Immobilie

Mikrohäuser zeichnen sich insbesondere durch ihre Nachhaltigkeit aus. Aufgrund ihrer modularen Bauweise können sie ohne Qualitätsverlust abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Dadurch können die Mikrohäuser mehrere Nutzungsphasen durchlaufen und weisen somit eine hohe Langlebigkeit auf. Beim Rückbau der Module können die Restmaterialien nahezu vollständig in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden, was die Nachhaltigkeit der Mikrohäuser gewährleistet.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Bauweisen findet kein klassischer Abriss statt. Die Module können Stück für Stück von einem spezialisierten Unternehmen wie der Firma Baumann Logistik demontiert. Dies führt zu einer Reduzierung von Schmutz- und Lärmbelästigung auf den Baustellen während des Auf- und Abbaus.

Ausstattungen für
Ihr Mikrohaus

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